Einige Krankenkassen bieten integrierte Versorgungsmodelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen an. Diese Leistungen umfassen einen Versorgungszeitraum von 6 Monaten bis zu 2 Jahren mit einem festgelegten Stundenkontingent.
Die erbrachten Leistungen erfolgen nicht in so hoher Frequenz wie die Regelversorgung, bieten jedoch eine gewisse Kontinuität und bedarfsgerechte Unterstützung bei längerfristigem Betreuungsbedarf.
Das Ziel der integrierten Versorgung besteht darin, alle am Genesungsprozess Beteiligten möglichst eng miteinander zu vernetzen, darunter Pflegedienste, Krankenkassen und Ärzte. Dies schafft ein umfassendes Betreuungsnetzwerk, bei dem alle Beteiligten regelmäßig im Austausch stehen. Dies gewährleistet, dass die verschiedenen Akteure über die Fortschritte und Maßnahmen informiert sind, um optimal zum Wohl des Patienten zusammenzuarbeiten.
Ein Beispiel für diese Zusammenarbeit sind regelmäßige Behandlungskonferenzen, bei denen der behandelnde Arzt und der Pflegedienst gemeinsam mit dem Patienten alle notwendigen Schritte abstimmen. Dies dient dazu, bereits erreichte Fortschritte zu reflektieren und gemeinsam weitere Ziele festzulegen.
Die Krankenkassen bieten spezifische Modelle für die integrierte Versorgung an. Bei Fragen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten unseres Kooperationspartners IVP erste Antworten.
Die Leistungen der integrierten Versorgung sind im Vergleich zur Regelversorgung zuzahlungsfrei.
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