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Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Psychiatrische häusliche Krankenpflege bietet intensive spezialisierte Pflege und unterstützt die ärztliche Behandlung. Häufig können dadurch Klinikaufenthalte vermieden werden.

 

Nach einer psychischen Erschütterung ist es oftmals schwer, wieder in den eigenen Alltag zu finden. Unsere psychiatrische häusliche Krankenpflege unterstützt Sie dabei – je nach Ihrem persönlichen Bedarf. Die Maßnahmen reichen von praktischen Hilfestellungen zur Tagesstrukturierung bis hin zu speziellen psychiatrischen Pflegemaßnahmen. Beispielsweise werden Verhaltensweisen im Umgang mit negativen Gefühlen und zur Konfliktbewältigung geübt. Um Ihre Privatsphäre zu wahren, besuchen wir Sie zudem stets in neutralen Fahrzeugen.

Was ist häusliche psychiatrische Krankenpflege (pHKP)?

 

Die häusliche psychiatrische Krankenpflege (pHKP), auch als Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) bekannt, ist eine intensive, kurzfristig verfügbare Unterstützung für Menschen, die mit psychischen Erkrankungen zu kämpfen haben. 

 

Das Hauptziel besteht darin, den Betroffenen dabei zu helfen, ihr Leben wieder weitestgehend autonom und eigenverantwortlich zu führen.

 

Flexibilität und Individualität:

Die Anzahl der Besuche und die Terminabsprachen werden individuell mit allen Beteiligten abgestimmt. Nur so kann eine passgenaue, langfristig wirksame Unterstützung gewährleistet werden, die Klinikaufenthalte, soweit möglich, vermeidet, notwendige Arztbesuche sicherstellt und die persönlichen Ressourcen des psychisch erkrankten Menschen berücksichtigt und stärkt.

 

Aufsuchende Leistung:

Die häusliche psychiatrische Krankenpflege ist eine aufsuchende Leistung. Dies entspricht den Bedürfnissen vieler Menschen mit psychischen Erkrankungen, die oft außerhalb ihrer gewohnten Umgebung nicht agieren können. Zudem können so von Anfang an Familie und Freunde der Betroffenen in die unterstützenden Maßnahmen einbezogen werden.

 

Wer darf pHKP verordnen? 

Die Verordnung von "Psychiatrischer häuslicher Krankenpflege" als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist durch Ärzte der Fachrichtungen Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu verordnen.

 

Zusätzlich dazu sind auch psychiatrische Institutsambulanzen und psychiatrische Stationen in Kliniken oder Tageskliniken im Rahmen des Entlassmanagements befugt, "Psychiatrische häusliche Krankenpflege" zu verordnen. Weiterhin können andere Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sowie Hausärzte diese Leistung verordnen, sofern eine fachärztlich gesicherte Diagnose vorliegt, die nicht älter als 4 Monate ist.

 

Die vertragliche Leistungsbeschreibung gibt folgende Arbeitsbereiche vor:

 

  • Erarbeitung von Pflegeakzeptanz, zum Beispiel durch den Aufbau einer Beziehung, Pflegeanamnese und -planung, sowie die Information des Arztes über den Behandlungsverlauf. 
  • Durchführung von Maßnahmen der Krisenintervention, wie zum Beispiel das Erkennen von Krisen, Krisenprophylaxe und das Einleiten von Maßnahmen zur Krisenbewältigung.
  • Entwicklung kompensatorischer Hilfen, wie beispielsweise die Aktivierung und das Training elementarer Verrichtungen des täglichen Lebens, die Strukturierung von Tages- und Wochenabläufen, das Einüben eines angemessenen Tag- und Nachtrhythmus, die Erarbeitung von Orientierungshilfen im Alltag, die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil sowie die Angehörigenarbeit.

 

Es sind maximal 14 Stunden pro Woche für 4 Monate verordnungsfähig.

 

  • Die Krankenkassen fordern für diese Pflege Zuzahlungen. Je nach individueller Situation gibt es aber auch Ausnahmen: Wenn Ihre finanzielle Belastungsgrenze erreicht ist, können Sie eine Befreiung von den Zahlungen beantragen. Bei einem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung unterstützen wir Sie gerne.


Bei allen Fragen zu Dauer und Höhe Ihrer Leistungsansprüche hilft Ihnen unser Fachpersonal gerne.

Verfügbar in:

Celle Hannover Harburg Heidekreis Uelzen

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