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Zuzahlung in der Krankenpflege

Für die Leistung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Im September 2023 sind die Beiträge wieder gestiegen. 

 

Mit der Erhöhung ist die politische Forderung umgesetzt worden, Pflegepersonal besser zu bezahlen. 

Die Refinanzierung der Pflegeleistungen bildet sich daher jetzt auch über den Zuzahlungsbetrag ab. 

 

Wie hoch ist die Zuzahlung zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege?

 

Zunächst fällt eine einmalige Gebühr von zehn Euro für die Verordnung an. Darüber hinaus tragen Sie zehn Prozent der täglichen Kosten als Eigenanteil. 

 

Beachten Sie jedoch, dass der Zuzahlungsbetrag auf 28 Einsätze pro Kalenderjahr begrenzt ist und nur für erwachsene Patienten über 18 Jahre gilt.

 

Die Zuzahlung beträgt aktuell (Stand September 2023) 7,82€ pro Stunde.

 

Wenn Sie die Höchstgrenze von 1 bzw. 2 % Ihrer Einkünfte erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, um sicherzustellen, dass die Kosten für Ihre Pflege für Sie tragbar bleiben. 

 

Ihre finanzielle Situation liegt uns am Herzen, und wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.

 

Zuzahlungsregelungen zum Download 

 

Übersicht der Belastungsgrenzen §62 SGB V (vdek)

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